Glücksspielsucht in NRW-Gefängnissen

Abschlussbericht offenbart hohe Dunkelziffer und Handlungsbedarf

Der aktuelle Abschlussbericht zum Projekt „Dunkelziffern – Glücksspielsucht, das unerkannte Thema in den Justizvollzugsanstalten in NRW“ zeichnet ein alarmierendes Bild: Glücksspielsucht ist in nordrhein-westfälischen Gefängnissen weit verbreitet, wird jedoch bislang kaum erkannt oder systematisch behandelt. Studien und die Projektergebnisse deuten darauf hin, dass problematisches Glücksspielen in Haft nahezu siebenmal häufiger vorkommt als in der Allgemeinbevölkerung. Eine landesweite Befragung von 1.497 Neuinhaftierten ergab, dass rund 15,5 % als glücksspielsuchtgefährdet gelten. Besonders häufig betroffen sind junge männliche Gefangene sowie Inhaftierte mit Migrationshintergrund. Diese überraschend hohen Zahlen untermauern den lange unterschätzten „Dunkelziffer“-Charakter des Problems und führten in den Modellanstalten zu einem gestiegenen Problembewusstsein und dem Ruf nach Gegenmaßnahmen.

Fehlende Erfassung und Versorgungslücken

Der Bericht zeigt auf, dass es bislang keine einheitlichen Standards zur Erfassung und Versorgung glücksspielsüchtiger Gefangener gibt. Fast ein Drittel der Justizvollzugsanstalten in NRW erfasst eine mögliche Glücksspielsucht bei neu Aufgenommenen nicht systematisch. Wo erfasst wird, geschieht dies oft nur zufällig – etwa über Hinweise in Akten, Gerichtsurteilen oder durch Eigenangaben der Inhaftierten. „Die Identifizierung glücksspielsüchtiger Häftlinge ist meist dem Zufall überlassen“, heißt es im Bericht. Entsprechend bleibt die Mehrheit Betroffener unerkannt und unbehandelt. Auch beim Personal bestehen Wissens- und Sensibilisierungslücken: Rund 40 % des Personals verfügen laut Erhebung nur über einen schlechten Informationsstand zum Thema Glücksspielsucht. Dies ist problematisch, da ein geringer Kenntnisstand die Wahrscheinlichkeit verringert, dass riskantes Spielverhalten erkannt und angesprochen wird. Insgesamt bestätigt der Bericht deutliche Versorgungslücken im Justizvollzug – von der Diagnostik bis zur Therapie.

Hinzu kommt, dass nur etwa ein Drittel der JVA fest mit externen Suchtberatungsstellen kooperiert. Obwohl von Seiten der Justiz grundsätzlich Interesse an einer Zusammenarbeit besteht, scheitert dies häufig an strukturellen Hürden wie Personalmangel und fehlenden Ressourcen. Infolgedessen erhalten glücksspielsüchtige Inhaftierte oft keine spezialisierte Beratung oder Behandlung. Die Versorgung bleibt stark abhängig vom Engagement Einzelner.

Kreislauf aus Sucht und Kriminalität durchbrechen

Die Folgen dieser Vernachlässigung sind gravierend: Viele glücksspielsüchtige Straftäter geraten in einen Teufelskreis aus Sucht, Beschaffungskriminalität und Haft. Nicht selten werden Eigentums- oder Betrugsdelikte begangen, um die Glücksspielschulden zu finanzieren (Beschaffungskriminalität). Unbehandelte Glücksspielsucht führt häufig zu weiteren Straftaten und erneuter Inhaftierung – ein „Drehtür-Effekt“, der sowohl für die Betroffenen als auch für die Gesellschaft hohe Kosten verursacht. Dennoch ist der Zusammenhang zwischen Sucht und Tat oft weder den Inhaftierten selbst noch den Justizbediensteten ausreichend bewusst. Anders als bei Drogendelikten werden Glücksspielprobleme in der Justizstatistik kaum erfasst und rechtlich nicht als Ursache der Delinquenz berücksichtigt. So sind Straftaten glücksspielsüchtiger Personen – anders als z. B. bei Drogensüchtigen – bislang nicht nach §35 BtMG zur Therapie statt Strafe aussetzbar. Diese fehlende Anerkennung von Glücksspielsucht als Krankheitsgrundlage einer Straftat stellt eine erhebliche Lücke dar.

Um den Kreislauf aus Sucht und Kriminalität zu durchbrechen, empfiehlt der Bericht ein Bündel von Maßnahmen. Zunächst müsse das Thema Glücksspielsucht fest im Strafvollzug verankert werden – als Bestandteil der Gesundheitsversorgung, Rückfallprävention und Resozialisierung. Konkret werden u. a. folgende Schritte vorgeschlagen:

  • Systematische Erfassung und Sensibilisierung: Glücksspielsucht sollte bereits bei der Aufnahme neuer Gefangener erfragt und dokumentiert werden. Regelmäßige Schulungen für JVA-Mitarbeitende sind nötig, um Warnsignale zu erkennen und adäquat zu reagieren.
  • Zielgruppenspezifische Angebote: Es besteht die Notwendigkeit, zielgruppenspezifische Programme zu entwickeln, insbesondere für Personengruppen, die in der bestehenden Versorgung häufig übersehen werden. Niedrigschwellige Informationsangebote in mehreren Sprachen erleichtern den Zugang zur Hilfe.
  • Therapie und Prävention ausbauen: Die Behandlungsangebote innerhalb der Gefängnisse müssen erweitert werden. Digitale Beratungsmöglichkeiten könnten hier ergänzend helfen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
  • Kooperation und Übergangsmanagement: Die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug und externen Suchtberatungsstellen ist zu verstärken. Gezielte Vereinbarungen – etwa für regelmäßige Sprechstunden externer Suchtberater in der Haft – und eine bessere Verzahnung mit Bewährungshilfe sollen sicherstellen, dass begonnene Therapien nach der Entlassung nahtlos weitergeführt werden.
  • Rechtliche Anerkennung verbessern: Auf rechtspolitischer Ebene soll geprüft werden, glücksspielbedingte Straftaten ähnlich wie Rauschmitteldelikte zu behandeln. Die Justizministerkonferenz 2022 hatte angeregt, die Entzugsbehandlung (Therapie statt Strafe) auch bei pathologischem Glücksspielen zu ermöglichen.

Fazit: Der Bericht macht deutlich, dass Glücksspielsucht als Thema systematisch im Justizvollzug verankert werden muss. Nur so lassen sich Gesundheitsversorgung und Resozialisierung der Betroffenen verbessern und die Spirale aus Sucht, Straffälligkeit und Haft durchbrechen. Die Autoren fordern ein entschlosseneres Vorgehen, um diese verborgene Suchtproblematik ans Licht zu holen – zum Schutz der Gefangenen und im Interesse der Allgemeinheit.