Im Bereich der häufig gestellten Fragen (FAQs) zu Glücksspielthemen bieten wir Antworten auf Ihre dringendsten Fragen. Hier finden Sie umfassende Informationen und Beratung, die Ihnen helfen, ein besseres Verständnis über verschiedene Aspekte des Glücksspiels zu erlangen.
Grundsätzlich können alle Glücksspiele süchtig machen. Es gibt aber Unterschiede darin, wie hoch das Suchtpotential der einzelnen Glücksspiele ist:
In Beratungsstellen sind Automatenspielerinnen und -spieler die größte Gruppe, gefolgt von Glücksspielerinnen und -spielern in Onlinecasinos. Als Faustregel gilt: Je höher die „Ereignisfrequenz“ ist, desto größer das Suchtpotenzial. Damit ist gemeint: Je schneller man ein neues Spiel beginnen kann, umso größer ist die Suchtgefahr. Ein neues Spiel am Automaten beginnt beispielsweise alle 5 Sekunden – eine neue Ziehung vom hingegen nur alle 3-4 Tage. Daher sind deutlich weniger Menschen süchtig nach Mittwochs- bzw. Samstagslotto als nach dem Glücksspiel am Geldspielautomaten.
Als kurzer Selbsttest eignen sich diese vier Aussagen:
Wenn zwei oder mehr dieser Aussagen auf Sie zutreffen, ist das einen Hinweis auf Probleme mit dem Glücksspielen. Das heißt zwar nicht, dass eine Sucht vorliegen muss – aber es besteht ein Beratungsbedarf, den Sie ernst nehmen sollten: Mit einem gebrochenen Bein geht man schließlich auch zu fachkundigen Ärztinnen und Ärzten und wartet nicht ab, ob es sich von alleine wieder richtet.
Im März 2001 haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger die „Empfehlungen für die medizinische Rehabilitation bei Pathologischem Glücksspielen“ verabschiedet und somit das pathologische Glücksspielen als Erkrankung anerkannt. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen. Sozialrechtlich sind Glücksspielsüchtige psychisch Kranken gleichgestellt: Sie haben Anspruch auf ambulante und stationäre Behandlung, auf eine Nachsorge und im Einzelfall auf eine Adaptionsbehandlung. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, Leistungen zur beruflichen Rehabilitation zu beantragen, wie zum Beispiel die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses für einen neuen Arbeitgeber bis hin zu einer kompletten Umschulung.
Unsere Expertenhotline ist montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr für Sie erreichbar: 0800 – 077 66 11. Der Anruf ist kostenfrei und anonym.
Unsere Onlineberatung bietet Mail-, Chat- und Videoberatungen für Betroffene und Angehörige in deutscher und türkischer Sprache an. Dieses Angebot ist ebenfalls kostenfrei und anonym: Onlineberatung Glücksspielsucht
Hilfe vor Ort bieten Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen an. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Hilfe vor Ort
Darüber hinaus finden Sie in Internet Foren zum Austausch, wie zum Beispiel im Forum des Fachverband Glücksspielsucht e. V.: www.forum-gluecksspielsucht.de
Ja, mit in Kraft treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 können sich Glücksspielerinnen und -spieler bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen. Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, verwenden Sie diesen Antrag auf eine Selbstsperre: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_selbstsperre.pdf
Wenn Sie glücksspielsüchtige Angehörige sperren lassen möchten, verwenden Sie diesen Sperrantrag für eine Fremdsperre: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/musterantrag_auf_fremdsperre.pdf
Nein, wer in irgendeiner deutschen Spielhalle gesperrt ist, ist damit automatisch auch gesperrt
Sobald Sie gesperrt sind erhalten Sie eine schriftliche Information darüber und über das mögliche Verfahren zur Beendigung einer Sperre.
Die Spielersperre dauert mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann jedoch auch ein anderer Zeitraum beantragt werden, er darf allerdings nicht unter drei Monaten liegen.
Zur Aufhebung einer Spielersperre ist ein schriftlicher Antrag der Glücksspielerin bzw. des Glücksspielers nötig. Dieser Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer gestellt werden. Stellt die Spielerin bzw. der Spieler keinen Antrag, endet die Sperre nicht.
Darüber hinaus müssen die Anbieter von Glücksspielen Spielerinnen und ‑spieler über die Summe ihrer Einsätze sowie ihre Gewinne und Verluste in den letzten 30 Tagen informieren. Diese Informationen müssen sie nach ihrer Authentifizierung im Spielkonto und vor Spielbeginn erhalten.
Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW
Niederwall 51 (Eingang Ravensbergerstraße)
33602 Bielefeld