GGL warnt vor rechtlichen Risiken von Gesellschaftswetten und Prognosemärkten

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) informiert in einem neuen FAQ-Bereich über die rechtlichen Risiken von Gesellschaftswetten und Prognosemärkten.

Gesellschaftswetten sind in Deutschland nicht erlaubnisfähig

Bei Gesellschaftswetten wird auf den Ausgang gesellschaftlicher, politischer, wirtschaftlicher oder sonstiger Ereignisse gewettet. Solche Wetten sind laut GGL nach dem deutschen Glücksspielrecht nicht erlaubnisfähig.

Für Glücksspielende bedeutet das: Wer von Deutschland aus an einer solchen Wette teilnimmt, kann sich strafbar machen. Auch das Veranstalten oder Vermitteln entsprechender Wetten ist strafbar.

Orientierung durch neuen FAQ-Bereich

Die GGL erreichen regelmäßig Anfragen von Verbraucherseite, Medienvertreterinnen und Medienvertretern sowie weiteren Interessierten zu Gesellschaftswetten und Prognosemärkten. Vor diesem Hintergrund werden Gesellschaftswetten jetzt in einem neuen FAQ-Bereich definiert.

Im Weiteren gibt es unter anderem Antworten darauf, welche Wetten in Deutschland erlaubt sind, was die GGL gegen unerlaubte Gesellschaftswettenangebote unternimmt und woran Verbraucher illegale Angebote erkennen können.

Hinweis für NRW

Die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW empfiehlt: Nutzen Sie nur Angebote auf der amtlichen Whitelist der GGL.

Bei Fragen zu legalem Glücksspiel, Spielerschutz oder Hilfeangeboten wenden Sie sich gerne an uns: Unter 0800 077 66 11 erreichen Sie uns kostenfrei und anonym, montags bis freitags von 10 – 16 Uhr.

🔗 Mehr Infos: GGL-FAQ zu Gesellschaftswetten