Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat zum 1. Juli 2026 den Maximaleinsatz pro Spielrunde bei virtuellen Automatenspielen von 1 € auf bis zu 5 € angehoben. Die Kommunikation der Maßnahme erfolgte allein über ein FAQ-Dokument und die zugehörige Entscheidungsrichtlinie, während Anbieter bereits mit „bis zu 5 € pro Spin“ werben.

Widerspruch zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags

Die Erhöhung des Einsatzlimits widerspricht aus Sicht der Landesfachstelle den Zielen des § 1 Glücksspielstaatsvertrag, nach denen insbesondere Sucht und Folgeprobleme verhindert und Kanalisierung nicht durch Attraktivitätssteigerung erreicht werden sollen. Statt einer moderaten Anpassung an wirtschaftliche Entwicklungen bedeutet die Maßnahme eine Steigerung des möglichen Einsatzes um bis zu 500 %, mit entsprechender Erhöhung des Sucht- und Verschuldungsrisikos.

Besonders riskante Spielform mit schneller Suchtentwicklung

Virtuelle Automatenspiele besitzen strukturelle Eigenschaften, die ihr Suchtpotenzial massiv erhöhen: jederzeitige Verfügbarkeit, hohe Spiel- und Ereignisgeschwindigkeit, starke audiovisuelle Reize, Fast-Gewinne und bargeldlose Einzahlungen. Eine glücksspielbezogene Störung entwickelt sich dadurch bei virtuellen Automatenspielen extrem schnell.

Finanzielle Risiken und Verschuldung

Mit einem Einsatzlimit von 5 € pro Spin und typischer Spielgeschwindigkeit können Spielerinnen und Spieler bis zu 3.600 € pro Stunde verlieren. In Kombination mit dem anbieterübergreifenden Einzahlungs-Limit von bis zu 10.000 € pro Monat sind in kurzer Zeit Verluste möglich, die weit über durchschnittliche Monatseinkommen hinausgehen. Glücksspielsucht ist schon jetzt die Sucht mit den höchsten Schulden.

Defizite bei der Umsetzung der Sperrpflicht

Das bundesweite Sperrsystem OASIS bietet die Möglichkeit von Selbst- und Fremdsperren. Laut DHS-Jahrbuch Sucht 2026 wurden im Jahr 2024 im Bereich virtueller Automatenspiele insgesamt 40.256 Sperren registriert, davon nur 461 als Fremdsperren.

Fremdsperren sollen greifen, wenn Anbieter aufgrund des Spielverhaltens oder anderer Hinweise erkennen, dass Einsätze nicht mehr im Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen (§ 8a GlüStV 2021). Der verschwindend geringe Anteil an Fremdsperren legt nahe, dass diese Schutzvorschrift in der Praxis kaum genutzt wird – und dass die Aufsicht über riskantes Spielverhalten unzureichend ist.

Datenlage: kleine Nutzergruppe, hoher Schaden

Im ambulanten Hilfesystem gaben 2024 22,6 % der glücksspielsüchtigen Klientinnen und Klienten virtuelle Automaten als Hauptspielform an – gegenüber 6,4 % im Jahr 2019. Dem steht ein sehr geringer Anteil der Gesamtbevölkerung gegenüber, der überhaupt Online-Automaten nutzt (0,7 % im Jahr 2025). Diese Diskrepanz zeigt, wie stark der Schaden in einer kleinen Nutzergruppe konzentriert ist.

Forderungen der Landesfachstelle
Die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW fordert daher:

Gesundheitsministerkonferenz fordert stärkeren Schutz – Einsatz-Erhöhung konterkariert dies

Die 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Juni 2026 einstimmig beschlossen, dass im Glücksspielwesen systematische Schutzlücken bestehen und die überragend wichtigen Gemeinwohlziele Jugend- und Spielerschutz sowie glücksspielbezogene Suchtprävention stärker in der Spielverordnung und im Glücksspielstaatsvertrag verankert werden müssen. Die GMK fordert einen „substantiell stärkeren Gesundheitsschutz“ und intensivere Vollzugsanstrengungen.

Die nun von der GGL beschlossene Erhöhung des Einsatzlimits bei virtuellen Automatenspielen steht zu dieser Zielrichtung im Spannungsverhältnis: Anstatt das Risiko zu begrenzen und Schutzlücken zu schließen, wird das Risikopotenzial einer ohnehin besonders gefährlichen Spielform deutlich erhöht. Aus Sicht der Landesfachstelle ist dies mit dem „Health in all Policies“-Ansatz, den die GMK ausdrücklich einfordert, nicht vereinbar.