die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW veröffentlicht heute die 18. Auflage der Studie „Angebotsstruktur des terrestrischen Glücksspielmarktes NRW“. Die Studie, die einigen auch als „Rote Studie“ oder „Tr⁠ü⁠mper-Studie“ bekannt ist, dokumentiert den legalen, terrestrischen Glücksspielmarkt in allen 396 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Für das gewerbliche Automatenspiel liegen Angaben aus 346 Kommunen vor; diese Stichprobe umfasst 87,4 Prozent aller Kommunen und 92,4 Prozent der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die zentralen Befunde zeigen: Das Glücksspielangebot bleibt in NRW weiterhin flächendeckend verfügbar, während die kommunalen Kontrollen zur Aufdeckung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben sowie von illegalen Geräten, beispielsweise sogenannter Fun-Games, deutliche Lücken aufweisen.

Die wesentlichen Ergebnisse im ⁠Überblick

Besonders deutlich ist dieses Gefälle in kleineren Kommunen: Während in 69 Prozent der Großstädte eine Beratungsstelle mit glücksspielspezifischem Angebot vorhanden war, traf dies nur auf eine von 110 großen Kleinstädten und auf keine der kleinen Kleinstädte oder Landgemeinden zu. Daraus lässt sich keine unmittelbare Aussage über eine tatsächliche Unterversorgung ableiten, da Beratungsstellen über kommunale Grenzen hinweg arbeiten. Es zeigt jedoch, dass Ratsuchende in kleineren Kommunen häufig längere Wege bis zum nächsten spezialisierten Hilfeangebot zurücklegen müssen. Um die Erreichbarkeit in kleinen Kommunen zu verbessern, sind aufsuchende, mobile oder digitale Beratungsformate sinnvoll.

Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW: „Die 18. Auflage der Studie zeigt, dass das terrestrische Glücksspielangebot in Nordrhein-Westfalen weiterhin sehr dicht bleibt. Zwar ist die Zahl der Spielhallenstandorte zurückgegangen, gleichzeitig konzentriert sich das verbleibende Angebot, und die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten ist gestiegen. Für die Suchtprävention bedeutet das, dass die Verfügbarkeit von Glücksspiel weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss – auch dort, wo Angebote weniger sichtbar sind.“

Hintergrund und Methodik

Die Studie wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW durchgeführt. Kernstück ist der seit 1998 etablierte Fragebogen zum gewerblichen Automatenspiel, der alle zwei Jahre an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden versendet wird. In der 18. Auflage wurden erstmals zusätzlich Lottoannahmestellen, Wettvermittlungsstellen, Pferdewetten-Erlaubnisse und Spielbanken in NRW erfasst, um den terrestrischen Glücksspielmarkt möglichst umfassend abzubilden.

Die Rücklaufquote lag bei 87,4 Prozent (346 von 396 Kommunen). Die Stichprobe bildet die Verteilung der Stadt- und Gemeindetypen in NRW sehr gut ab und ermöglicht damit aussagekräftige Vergleiche zwischen Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden.

Weiterführende Informationen

Die vollständigen Studienergebnisse, alle Tabellen und Grafiken sowie die Kommunalprofile für alle fünf Regierungsbezirke finden Sie in der Datenbank der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW: https://gluecksspielsucht-nrw.de/fuer-fachkraefte/gluecksspielmarkt-in-nrw/

Zusätzlich finden Sie dort einen Button zum Download der PDF-Version des Berichts.