die Landesfachstelle Glücksspielsucht der Suchtkooperation NRW veröffentlicht heute die 18. Auflage der Studie „Angebotsstruktur des terrestrischen Glücksspielmarktes NRW“. Die Studie, die einigen auch als „Rote Studie“ oder „Trümper-Studie“ bekannt ist, dokumentiert den legalen, terrestrischen Glücksspielmarkt in allen 396 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Für das gewerbliche Automatenspiel liegen Angaben aus 346 Kommunen vor; diese Stichprobe umfasst 87,4 Prozent aller Kommunen und 92,4 Prozent der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Die zentralen Befunde zeigen: Das Glücksspielangebot bleibt in NRW weiterhin flächendeckend verfügbar, während die kommunalen Kontrollen zur Aufdeckung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben sowie von illegalen Geräten, beispielsweise sogenannter Fun-Games, deutliche Lücken aufweisen.
Die wesentlichen Ergebnisse im Überblick
- Weiter hohe Angebotsdichte: In den 346 erfassten Kommunen gab es zum Stichtag 01.01.2026 insgesamt 2.431 Spielhallenkonzessionen, 35.846 Geldspielgeräte (GSG) in Spielhallen und Gaststätten, 2.900 Lottoannahmestellen sowie 554 Wettvermittlungsstellen. Auf ein Geldspielgerät kamen rechnerisch nur 464 Einwohner*innen.
- Rückgang und Konzentration im Spielhallenbereich: Zwischen 2024 und 2026 sank die Zahl der Spielhallenkonzessionen um 9,3 Prozent, die Zahl der Spielhallenstandorte um 15,2 Prozent und die Zahl der Geldspielgeräte in Spielhallen um 9,2 Prozent. Da die Zahl der Standorte stärker zurückging als die Zahl der Konzessionen, konzentriert sich das verbliebene Angebot: Auf einen Standort kamen 2026 durchschnittlich 15,8 Geldspielgeräte gegenüber 14,8 im Jahr 2024. Diese Konzentration ist allerdings zeitlich begrenzt. Die nordrhein-westfälische Übergangsregelung für Verbundspielhallen läuft zum 31. Dezember 2028 aus; danach kann grundsätzlich nur noch eine Konzession je Standort bestehen.
- Gegenläufig entwickelte sich das Angebot in Gaststätten: Dort stieg die Zahl der Geldspielgeräte im Vergleichszeitraum um 7,2 Prozent. Der Aufstellort Gaststätte ist aus Sicht der Suchtprävention besonders relevant, weil dort häufig gleichzeitig Alkohol ausgeschenkt wird und der Zugang zum Glücksspiel niedrigschwelliger ist.
- Hochgerechneter Kasseninhalt trotz Geräterückgang auf 1,04 Mrd. € gestiegen: Trotz des Rückgangs der Gerätezahl in Spielhallen stieg der hochgerechnete jährliche Kasseninhalt der aufgestellten Geldspielgeräte in den 309 über die Jahre 2024 und 2026 vergleichbaren Kommunen um 26,2 Prozent. Ausschlaggebend war der für die Hochrechnung angesetzte durchschnittliche Kasseninhalt je Gerät, der um 38,9 Prozent zunahm. Die Werte sind jedoch als Näherungen zu verstehen und über die Jahre nur eingeschränkt vergleichbar, da die da die dem Durchschnittswert zugrunde liegende IFH-Erhebung nicht durchgängig auf denselben Betrieben beruht. Der Anstieg ist daher nicht als exakte Entwicklung der tatsächlichen Spielerverluste zu interpretieren.
- Deutliches Missverhältnis zwischen Angebot und Hilfe: Dem flächendeckenden Glücksspielangebot steht ein vergleichsweise kleines spezialisiertes Hilfeangebot gegenüber. Während in 89 Prozent der erfassten Kommunen mindestens ein Geldspielgerät und in 97,7 Prozent mindestens eine Lottoannahmestelle vorhanden war, verfügten lediglich 12,1 Prozent der Kommunen über eine Beratungsstelle mit glücksspielspezifischem Angebot. In 348 Kommunen (87,9 Prozent) gab es kein entsprechendes Beratungsangebot vor Ort.
Besonders deutlich ist dieses Gefälle in kleineren Kommunen: Während in 69 Prozent der Großstädte eine Beratungsstelle mit glücksspielspezifischem Angebot vorhanden war, traf dies nur auf eine von 110 großen Kleinstädten und auf keine der kleinen Kleinstädte oder Landgemeinden zu. Daraus lässt sich keine unmittelbare Aussage über eine tatsächliche Unterversorgung ableiten, da Beratungsstellen über kommunale Grenzen hinweg arbeiten. Es zeigt jedoch, dass Ratsuchende in kleineren Kommunen häufig längere Wege bis zum nächsten spezialisierten Hilfeangebot zurücklegen müssen. Um die Erreichbarkeit in kleinen Kommunen zu verbessern, sind aufsuchende, mobile oder digitale Beratungsformate sinnvoll.
- Kontrolllücken bei illegalen Fun-Games: Im Jahr 2025 gaben 30,9 Prozent der befragten Kommunen in NRW an, keine Außenkontrollen von Spielstätten durchgeführt zu haben. Von den Kommunen, die Kontrollen durchgeführt hatten, meldeten 26,3 Prozent Funde sogenannter Fun-Games – also Geräte, die äußerlich als erlaubnisfreie Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsspiele erscheinen, tatsächlich aber Gewinne auszahlen. In Großstädten lag dieser Anteil bei 72,4 Prozent der kontrollierenden Kommunen. Die Ergebnisse sind als Untergrenze zu verstehen: Wo nicht kontrolliert wird, können illegale Geräte nicht erkannt werden. Das tatsächliche Ausmaß illegaler Glücksspielangebote lässt sich mit der Erhebung daher nicht bestimmen. Die Ergebnisse machen zugleich deutlich, dass regelmäßige Kontrollen eine zentrale Voraussetzung wirksamer Glücksspielaufsicht sind. Ohne Kontrollen können unter anderem Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen, den Anschluss an das Sperrsystem oder geltende Gerätehöchstzahlen nicht zuverlässig festgestellt und geahndet werden.
- Lottoangebot überwiegend flächendeckend: Zum Stichtag 01.01.2026 gab es in NRW 2.900 Lottoannahmestellen; lediglich neun der 396 Kommunen verfügten über keine Lottoannahmestelle. In der typischen Kommune kamen 6.603 Einwohnerinnen und Einwohner auf eine Annahmestelle. Damit lag die Angebotsdichte deutlich unterhalb des Richtwerts von grundsätzlich einer Annahmestelle je 3.500 Einwohnerinnen und Einwohner nach der Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung NRW. In acht Kommunen wurde dieser Richtwert unterschritten.
Verena Küpperbusch, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW: „Die 18. Auflage der Studie zeigt, dass das terrestrische Glücksspielangebot in Nordrhein-Westfalen weiterhin sehr dicht bleibt. Zwar ist die Zahl der Spielhallenstandorte zurückgegangen, gleichzeitig konzentriert sich das verbleibende Angebot, und die Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten ist gestiegen. Für die Suchtprävention bedeutet das, dass die Verfügbarkeit von Glücksspiel weiterhin aufmerksam beobachtet werden muss – auch dort, wo Angebote weniger sichtbar sind.“
Hintergrund und Methodik
Die Studie wurde im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW durchgeführt. Kernstück ist der seit 1998 etablierte Fragebogen zum gewerblichen Automatenspiel, der alle zwei Jahre an die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden versendet wird. In der 18. Auflage wurden erstmals zusätzlich Lottoannahmestellen, Wettvermittlungsstellen, Pferdewetten-Erlaubnisse und Spielbanken in NRW erfasst, um den terrestrischen Glücksspielmarkt möglichst umfassend abzubilden.
Die Rücklaufquote lag bei 87,4 Prozent (346 von 396 Kommunen). Die Stichprobe bildet die Verteilung der Stadt- und Gemeindetypen in NRW sehr gut ab und ermöglicht damit aussagekräftige Vergleiche zwischen Großstädten, Mittelstädten, Kleinstädten und Landgemeinden.
Weiterführende Informationen
Die vollständigen Studienergebnisse, alle Tabellen und Grafiken sowie die Kommunalprofile für alle fünf Regierungsbezirke finden Sie in der Datenbank der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW: https://gluecksspielsucht-nrw.de/fuer-fachkraefte/gluecksspielmarkt-in-nrw/
Zusätzlich finden Sie dort einen Button zum Download der PDF-Version des Berichts.